GIS 2025 - Besteuerung der "Urlaub auf dem Bauernhof" Betriebe

Neue Bestimmungen für die Festlegung der Steuersätze für die Tätigkeit "Urlaub auf dem Bauernhof" ab dem Jahr 2025

Veröffentlichungsdatum:

13.05.2025

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien
immobilie

Unsplash

Beschreibung

Ab dem Jahr 2025 wurden die Steuersätze für die Gebäude, welche für die Tätigkeit „Urlaub auf dem Bauernhof“ (UaB) verwendet werden, per Landesgesetz (Artikel 9 Absatz 4 Landesgesetz Nr. 3/2014) festgelegt. Die Gemeinde Pfatten ist eine Gemeinde, deren gesamtes Gebiet als strukturschwaches Gebiet gemäß BLR Nr. 887/2023, Anhang B) eingestuft ist. Demnach werden für die „Urlaub auf dem Bauernhof“-Gebäude nachfolgende Steuersätze angewandt: für Gebäude der UaB-Betriebe mit bis zu 74 Erschwernispunkten wird der Steuersatz von 0,3 % angewandt, die Gebäude der UaB-Betriebe mit mindestens 75 Erschwernispunkten sind befreit.

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025, 16:57 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.