Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden die Öffnungszeiten des Recyclinghofs abgeändert.
Der Recyclinghof ist an folgenden Tagen geöffnet:
- jeden Donnerstag von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr für Betriebe (nach Terminvereinbarung);
- jeden Donnerstag von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr für die Bürger (Terminvereinbarung nicht nötig);
- jeden ersten Samstag des Monats von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Bitte beachten Sie unsere Gemeindeverordnung
Verordnung für den Betrieb des Recyclinghofes, insbesondere den Art. 4, Absatz 4 und den Art. 7, Absatz 4.
Außerdem stellen wir Ihnen das Formular
der Vereinbarung für Betriebe zur Verfügung.
Folgende Abfälle können beim Recyclinghof nicht zugelassen werden:
- Abfälle, die nicht in die Abfallarten laut Art. 3 der bereits oben erwähnten Gemeindeverordnung fallen;
- Sonderabfälle aus dem Gewerbe;
- Abfälle, bei denen Materialien ohne entsprechende Deklaration untergemischt wurden;
- Restmüll.
Die Personen müssen die gesetzlichen Bestimmung und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19 einhalten.
Wir bitten Sie, das zu entsorgende Material bereits vorher zu trennen. Eine rasche Abwicklung ermöglicht das schnelle Verlassen des Recyclinghofes und vermeidet unnötige Wartezeiten.
Wir bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit.