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Die Vollmacht für den Akteneinsicht ist ein Dokument, mit dem eine Person einer anderen die Befugnis erteilt, Verwaltungsunterlagen bei öffentlichen oder privaten Stellen einzusehen und Kopien anzufordern.
03.04.2025
Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen und Auftrag des Vollmachtgebers zu handeln und den Zugang zu Informationen zu erleichtern.
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2025, 11:33 Uhr