Gemeindekommission der Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 27.11.2020 die Mitglieder der Gemeindekommission für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen beschlossen.

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Beschreibung

Der Art. 130 des L.G. 17.12.1998, Nr. 13 regelt den Sachbereich für die Zusammensetzung und Wahl der Gemeindekommission. Aus Artikel 130, Abs. 1 geht hervor, dass jeder Gemeinderat eine Gemeindekommission für die Ausstellung von Unbewohnbarkeitserklärungen bilden soll und sich folgendermaßen zusammensetzen muss und zwar:

  • ein Vertreter der Sanitätseinheit; 
  • ein Techniker der Gemeinde; 
  • ein Techniker der Abteilung Wohnungsbau der Autonomen Provinz Bozen.

Art der Organisation

Kommissionen

Effektive Mitglieder

Geom. Franco Giacomozzi

Gemeindegeometer

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Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025, 15:29 Uhr