Rechnungsprüfer

Beschluss des Gemeinderates Nr. 15 vom 29.05.2024.

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Beschreibung

Der Rechnungsprüfer ist ein technisches Hilfsorgan der Gemeinde, dem die Überwachung der gesamten buhhalterischen, finaziellen und wortschaftlichen Ordnungsmässigkeit  der Verwaltung obliegt. Der Rechnungsprüfer hat:

  • eine interne Kontrollfunktion;
  • eine Funktion der Zusammenarbeit;
  • eine Vorschlagsfunktion gegenüber dem Gemeinderat;
  • eine Beratungsfunktion und
  • erfüllt die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Aufgaben.

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Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025, 15:44 Uhr