Zuweisung der Wohnung

Die Zuweisungskommission des Wohnbauinstitutes besteht gemäß Art. 96 des L.G. Nr. 13 vom 17.12.1998 unter...

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Die Zuweisungskommission des Wohnbauinstitutes besteht gemäß Art. 96 des L.G. Nr. 13 vom 17.12.1998 unter anderem aus folgenden Mitgliedern:

  • aus einem Vertreter der Gemeinde, der die Gemeinde bei den Grundfürsorgeorganen vertritt;

  • aus zwei Vertretern der Arbeitnehmer, die vom zuständigen Gemeinderat über Vorschlag der repräsentativsten Gewerkschaftsverbände namhaft gemacht werden.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 13 vom 12.06.2014 folgende Mitglieder in dieser Kommission ernannt:

 

Art der Organisation

Effektive Mitglieder

Elmar Oberhofer

Bürgermeister

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Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024, 11:52 Uhr