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Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme).
Das Steueramt ist zuständig für:
Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 11:40 Uhr